Kunststofffüllungen

Kunststofffüllungen

Wo liegt der Unterschied zu anderen plastischen Füllungsmaterialien?

Kunststoffe, die sogenannten ´Komposite`, bestehen aus einer formbaren Kunststoffmasse, der mikroskopisch kleine Keramikpartikel beigefügt sind. Nach dem Einbringen in den Zahn wird diese durch Licht einer bestimmten Wellenlänge ausgehärtet. Im Vergleich zu anderen Füllmaterialien wie Zementen und Amalgam verbindet sich Kunststoff durch einen chemischen Prozess mit dem Zahn. Dies macht das Einschleifen einer mechanischen Haftform zu Ungunsten der gesunden Zahnsubstanz unnötig. Ein minimalinvasives Arbeiten ist somit möglich. Das bedeutet, dass nur die kariös veränderte Substanz entfernt werden muss. Die übrige gesunde Zahnsubstanz kann dadurch geschützt werden.

Wie wird Kunststoff verarbeitet?

Um einen optimalen Halt zu gewährleisten wird die gesäuberte Zahnsubstanz mit insgesamt vier verschieden Flüssigkeiten vorbehandelt. Damit ein optimaler Verbund gegeben ist, muss das Gebiet um den Zahn herum trocken gelegt werden. Dies wird beispielsweise durch eine gummiartige Membran, den sogenannten Kofferdam ermöglicht. Nun wird das plastische Füllmaterial schichtweise in den Zahn eingebracht und mit Licht ausgehärtet. Komposit gibt es vielen verschieden Zahnfarben, sodass ein optimales ästhetisches Ergebnis erzielt werden kann.

Wie lange hält eine Kunststofffüllung?

Eine, bei optimalen Verhältnissen angefertigte Kunststofffüllung mit hochwertigem Komposit hält im Regelfall weitaus länger als 5 Jahre.

Ist in jedem Fall eine Kunststofffüllung das Mittel der Wahl?

Kunststofffüllungen eignen sich besonders für kleine bis mittelgroße Füllungsflächen. Für große Füllungsflächen, die die Höckerspitzen mit einbeziehen, sind keramische Füllungen (Inlays), keramische Teilkronen oder Kronen das Mittel der Wahl.

Werden Kunststofffüllungen vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Da die Verarbeitung von Kompositen sehr aufwändig ist und viel Präzision erfordert, wird nur ein gewisser Anteil von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ein gewisser Eigenanteil, der sich nach der Größe der jeweiligen Füllungsfläche richtet, wird vom Patienten getragen.

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